Einfach anfragen!
Wir machen`s einfach: Weg frei für Ihre Bedürfnisse!
Jetzt Finanzsanierung anfragen. Unverbindlich und kostenfrei.
Allgemeine Vertragsbedingungen der Evolutio AG
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVBs) der Evolutio
1. Grundlagen
1.1. Diese AVB regeln die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien des Vermittlungsvertrages. Subsidiär sind die einschlägigen Regeln des Obligationenrechts anwendbar.
1.2. Diese AVB gelten ungeachtet von allfälligen Verweisen des Kunden auf eigene allgemeine Vertragsbedingungen welcher Art auch immer.
1.3. Die Inhalte der Website auf evolutio-ag.com sind für die Evolutio nicht verbindlich und begründen weder ein Angebot noch eine Empfehlung zur Vornahme irgendwelcher Finanztransaktionen.
1.4. Die Website evolutio-ag.com ist ein Informationsdienst der Evolutio. Die Evolutio ist weder ein Kreditinstitut noch vermittelt sie Kredite, Darlehen oder anderweitige Beschaffung von Geldmitteln.
1.5. Die Evolutio stellt lediglich Informationen zum Thema Finanzsanierung, Schuldenregulierung und -tilgung zur Verfügung.
1.6. Alle Online-Infos sind kostenlos. Sollten bei einer konkreten Anfrage Kosten entstehen, wird der Kunde vorab informiert. Auf Umfang und Höhe wird vorab hingewiesen. Ohne die ausdrückliche Bestätigung bzw. Beauftragung durch den Kunden werden keine Kosten verrechnet.
1.7. Es entstehen keine Kosten für Anfragen, deren weitere Bearbeitung die Evolutio ablehnen muss.
2. Zustandekommen und Inhalt des Vermittlungsvertrages
2.1 Mit der Anfrage erfragt der Kunde bei der Evolutio kostenlos die Möglichkeit, ob die Evolutio dem Kunden eine Finanzsanierung vermitteln kann. Der Kunde hat dazu allenfalls weitere Informationen und Auskünfte zu erteilen.
2.2. Durch die Versendung der Anfrage bestätigt der Kunde, dass er diese AVB gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
2.3. Ergeben die Vorabklärungen der Evolutio, dass sich ein Finanzsanierungsunternehmen zur Sanierung der finanziellen Situation des Kunden bereit erklärt, teilt die Evolutio dies dem Kunden schriftlich mit.
2.4. Der Kunde kann darauf den Auftrag an die Evolutio zur Vermittlung schriftlich oder mündlich erteilen. Der Vermittlungsvertrag zwischen der Evolutio und dem Kunden kommt spätestens an dem Tag zustande, an welchem die vom Kunden bezahlte Vermittlungsgebühr bei der Evolutio verbucht ist.
2.5. Evolutio kann dem Kunden auf Wunsch schriftlich bestätigen, dass der Kunde die Vermittlungsgebühr in zwei Teilzahlungen leisten kann. In diesem Fall kommt der Vermittlungsvertrag spätestens am Tag der Verbuchung der ersten Teilzahlung zustande. Die zweite Teilzahlung ist fällig mit dem Tag, an welchem der Kunde den Finanzsanierungsvertrag zugestellt erhalten hat.
2.6. Zur Sicherung der Zahlungsansprüche der Evolutio tritt der Kunde sämtliche eventuellen Erstattungsansprüche gegen den vermittelten Finanzsanierer an die Evolutio ab. Die Abtretung ist der Höhe nach auf das 1,3 fache der Vermittlungsgebühr begrenzt. Die Sicherungsabtretung erlischt automatisch mit dem Erlöschen der Ansprüche der Evolutio gegenüber dem Kunden.
2.7. Mit der Bestätigung des Auftrages schuldet der Kunde der Evolutio die vereinbarte Vermittlungsgebühr in voller Höhe.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde verpflichtet sich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages, der Evolutio die vereinbarte Vermittlungsgebühr zu bezahlen.
3.2. Die Vermittlungsgebühr deckt folgende Dienstleistungen der Evolutio ab: Aktenanlage, Kosten für Datenspeicherung in der EDV-Anlage, Erstellung von Listen, Portokosten, Telefongebühren, Telefaxgebühren, Kopien, Pauschale für Sachkostenaufwand; Anlegen des Buchungskontos und das Einholen des Finanzsanierungsvertrages.
3.3. Der Kunde versichert, dass sämtliche der Evolutio gegenüber gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Unrichtige Angaben können die sofortige Auflösung des Vermittlungsvertrages und Schadenersatz zur Folge haben.
3.4. Alle Zahlungen des Kunden sind spesenfrei und ohne Abzug an die Evolutio zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
3.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Evolutio berechtigt, ihm Mahnkosten von CHF 25.- pro Mahnung zu verrechnen sowie die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden einzustellen.
3.6. Der Kunde hat der Evolutio alle Auslagen zu vergüten, welche diesem durch Vertragspflichtverletzungen des Kunden entstanden sind.
4. Zu vermittelnder Finanzsanierungsvertrag
4.1. Das von der Evolutio an den Kunden vermittelte Finanzsanierungsinstitut ist bestrebt, für und mit Vollmacht des Kunden mit dessen Gläubigern eine Reduktion der Schulden und eine ratierliche Zahlung seiner gesamten Verbindlichkeiten auszuhandeln.
4.2. Die Finanzsanierungsgesellschaft nimmt während der Laufzeit des Finanzsanierungsvertrages die mit dem Kunden selbst vereinbarten Ratenzahlungen entgegen und leitet diese entsprechend der Vereinbarungen mit den Gläubigern an diese weiter. Ziel ist eine sukzessive Entschuldung des Kunden.
4.3. Der Finanzsanierungsvertrag wird dem Kunden per Einschreiben übermittelt. Mit der Aufgabe des Einschreibens zur Post ist der Auftrag der Evolutio erfüllt. Dem Kunden wird nachgelassen zu beweisen, dass ihn der eingeschriebene Brief nicht erreicht hat.
4.4. Scheitert der Finanzsanierungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Finanzsanierungsunternehmen aus Gründen, die nicht der Kunde zu vertreten hat, Evolutio kann auf Antrag des Kunden (technisches Kulanzverfahren) die Provision ganz oder teilweise erstattet werden.
5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
5.1. Für den Fall eines Fernabsatzvertrages auf dem Gebiet der Fernabsatzrichtlinie 2011/83 der Europäischen Union:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an uns (Firma Evolutio Industriestrasse 4, CH 7208 Malans; Tel. +41 (0) 81 511 76 94• E-Mail: info@evolutio-ag.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandte Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Evolutio wir Ihnen alle Zahlungen, die Evolutio von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei Evolutio eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Evolutio dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung der Evolutio während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zudem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
5.2. Der Widerruf soll eingeschrieben erfolgen und muss nicht begründet werden.
5.3. Wurde dem Kunden der vermittelte Finanzsanierungsvertrag bereits zugestellt, muss er diesen im Original an die Evolutio zurücksenden. Eigentum an der Urkunde erwirbt er erst mit Abschluss des Finanzsanierungsvertrages.
5.4. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn er die Evolutio beauftragt, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Tätigkeit zu beginnen und ausdrücklich erklärt, er akzeptiere und habe Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Leistungserbringung durch Evolutio erlischt.
6. Datenschutz
6.1. Die Evolutio richtet sich nach den Normen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die über ihn gesammelten Daten einzusehen.
6.2. Die Evolutio ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zur technischen und organisatorischen Abwicklung und Erfüllung der Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, namentlich auch zur bedarfsgerechten Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen.
6.3. Die Evolutio ist weiter berechtigt, die Kundendaten an Dritte weiterzugeben, die mit der Abwicklung von Kundenbeziehungen oder mit dem Inkasso ausstehender Rechnungsbeträge beauftragt sind, sowie diese Daten zu Marketing- und Werbezwecken an ausgewählte Partnerfirmen in der Schweiz und im Ausland weiterzugeben.
6.4. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken telefonisch oder schriftlich zu untersagen.
7. Haftung und Garantieleistung
7.1. Die Evolutio haftet nur für Schäden des Kunden, die in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen stehen und die von der Evolutio oder von ihr beauftragter Hilfspersonen und/oder Subunternehmen absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von der Evolutio oder der von ihr beauftragten Hilfspersonen und/oder Subunternehmen ist ausgeschlossen. In keinem Fall haftet die Evolutio für direkte oder indirekte Folgeschäden, Drittschäden etc.
7.2. Jegliche Haftung entfällt auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn:
• der Kunde vertragliche Bestimmungen missachtet oder
• der Kunde unrichtige Angaben macht.
7.3. Die Nutzung der angebotenen Informationen und Dienste der evolutio-ag.com wie der Evolutio durch Interessenten oder Kunden geschieht auf eigenes Risiko.
7.4. Die Evolutio vermittelt nur Finanzsanierungsverträge zwischen den Kunden und einer Finanzsanierungsgesellschaft. Die Evolutio übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt der Finanzsanierungsverträge und für jedwelche Handlungen und/oder Unterlassungen der Finanzsanierungsgesellschaft.
7.5. Die Evolutio übernimmt keine Garantie, dass ein Finanzsanierungsvertrag zwischen dem Kunden und der von ihr vermittelten Finanzsanierungsgesellschaft zustande kommt. Der Entscheid über die Annahme oder Ablehnung einer Finanzsanierung liegt bei der Finanzsanierungsgesellschaft und/oder dem Kunden.
8. Sonstiges
8.1. Es existieren keinerlei mündliche Nebenabsprachen. Abänderungen dieser Vereinbarung sind nur in Schriftform gültig. Auch die Abänderung der Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
8.2. Mitteilungen an die vom Kunden der Evolutio zuletzt genannte Adresse (postalisch oder Email) gelten als zugestellt.
8.3. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder undurchführbar sein oder werden, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame bzw. durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn nach den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahekommen, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten auch mit dieser Klausel den Vertrag geschlossen.
8.4. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Schweiz.